Wie kann ich meinen Ökostrom vermarkten?

Gemäss dem Energiegesetz stehen den Produzenten von Ökostrom zwei Möglichkeiten für die Vermarktung ihres Stroms zur Verfügung. Einerseits kann der Verkauf des produzierten Ökostroms über die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) erfolgen, andererseits kann der Produzent den Strom im freien Markt verkaufen.
Die KEV gewährt dem Stromproduzenten einen garantierten Abnahmepreis. Die Finanzierung erfolgt über eine Abgabe, die Konsumentinnen und Konsumenten auf jeder verbrauchten Kilowattstunde Strom bezahlen. Die verfügbare Geldmenge ist begrenzt und reicht zurzeit nicht aus, um alle bei Swissgrid angemeldeten Projekte zu unterstützen. Jene Projekte, die kein Geld erhalten, verbleiben auf einer Warteliste.
Einige Kantone und Gemeinden sowie Energieversorgungsunternehmen fördern zudem ökologisch produzierten Strom. Ökostromproduzenten können auch ausserhalb der KEV von Unterstützungsbeiträgen profitieren. Unter Finanzieller Förderung / Subventionen erfahren Sie, ob sie finanzielle Förderung beanspruchen können.
Eine weitere Möglichkeit zur Vermarktung von Ökostrom sind Ökostrombörsen. Der Ökostromproduzent verkauft dabei nicht den eigentlichen Strom, sondern den ökologischen Mehrwert in Form von Herkunftsnachweisen (HKN).