Was ist das Ziel der verbrauchsabhängigen Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung?
Bei der verbrauchsabhängigen
Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung, kurz VHKA/VWKA genannt,
wird nach dem tatsächlichen Verbrauch und nicht wie bisher nach der
Grösse der Wohnung abgerechnet. Dadurch werden sparsame Verbraucher
mit niedrigeren Nebenkosten belohnt. Die verbrauchsabhängige
Abrechnung ist jedoch von Kanton zu Kanton verschieden. Einig sind
sich die Kantone bei Neubauten: bei einem Gebäude mit mehreren
Wohnungen (meistens ab fünf, in manchen Kantonen ab vier, sechs
oder sieben) ist die VHKA/VWKA Vorschrift. Bei Altbauten ist die
verbrauchsabhängige Abrechnung nur in manchen Kantonen zwingend.
Welche Richtlinien Ihr Kanton für die VHKA/VWKA festgelegt hat,
erfahren Sie bei Ihrer kantonalen
Energiefachstelle.
Um diesen Anreiz zum Energiesparen zu fördern, hat Energie
Schweiz ein
verbrauchsabhängiges Abrechnungsmodell entwickelt. Damit können
Sie als Eigentümer den Energieverbrauch Ihrer Mieter einfach und
korrekt abrechnen. Wir empfehlen dieses Modell, weisen aber
ausdrücklich darauf hin, dass es nicht Bestandteil einer
rechtlichen Verpflichtung zur VHKA/VWKA ist - Sie können natürlich
auch eine andere Abrechnungsart wählen.