Wer definiert die Vorschriften in der Schweiz?
Die kantonale Gesetzgebung baut auf den
Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich, kurz
MuKEn, auf. Die Kantone haben sich verpflichtet, diese Vorschriften
so weit wie möglich umzusetzen. Das bedeutet, dass bei Neubauten
und Sanierungen für die Baubewilligung bestimmte energierelevante
Vorgaben gelten, welche mit dem Energienachweis belegt werden
müssen. Um den Vollzug dieser Vorschriften zu vereinheitlichen, hat
die Konferenz kantonaler Energiedirektoren EndK verschiedene Vollzugshilfen geschaffen.
Diese richten sich vor allem an Bau- und Gebäudetechnikfachleute,
sowie an Personen, die für die Kontrolle der energietechnischen
Nachweise verantwortlich sind und an die Beschwerdeinstanzen. Die
Vollzugshilfen erklären einerseits die einzelnen Konzepte und
Anforderungen mit vereinfachten und klaren Darstellungen,
andererseits stellen sie sicher, dass die baurelevanten
Aspekte des eidgenössischen und kantonalen Energierechts
rechtskonform umgesetzt werden.