FAQ
1. Ziele und Zweck
1.2 Was bezweckt die Energieetikette für neue Personenwagen?Die Energieetikette ist in erster Linie ein Informationsinstrument um Personen beim Autokauf über die jeweilige Effizienz des Fahrzeugs und dessen klimawirksame CO2-Emissionen in Kenntnis zu setzen. Ausserdem werden mit der Energieetikette Fahrzeuge mit verschiedenen Energieträger bezüglich ihrer Energieeffizienz vergleichbar gemacht.
1.3 Welche Informationen enthält die Etikette?Die Energieetikette informiert über den Energieverbrauch in der für den Energieträger gebräuchlichen Einheit (Liter, Kubikmeter oder Kilowattstunden) pro 100 km. Sie weist zusätzlich den CO2-Ausstoss in g/km in Relation zum Durchschnitt aller verkauften Neuwagen aus. Mit der Effizienz-Kategorie (A bis G) gibt sie Auskunft über den relativen Verbrauch eines Fahrzeuges. Die Verwendung des relativen Verbrauchs unterstützt primär den Vergleich von Fahrzeugen gleicher Grösse. Aus der Etikette ersichtlich sind zudem technische Aspekte, wie das Leergewicht, die Getriebeart, die Euro-Abgasstufe und die Typengenehmigungsnummer.
1.4 Für welche Fahrzeuge gilt die Pflicht zur Etikette?Die Regelung gilt für neu in Verkehr zu setzende und serienmässig hergestellte Personenwagen bis 3500 kg Gesamtgewicht, die über höchstens neun Sitzplätze verfügen. Dies sind Fahrzeuge, deren Typengenehmi-gung/Datenblatt mit der Zahl "1" beginnt (Ausnahme: Camper u.ä.). Nicht betroffen sind Lieferwagen und Lastwagen, Motorräder und Fahrzeuge die von der Typengenehmigung ausgenommen sind oder solche mit besonderer Zweckbestimmung.
1.6 Gewährt der Bund Subventionen beim Kauf eines energieeffizienten Fahrzeugs?
Das Bundesamt für Energie unterstützt die Promotion
energieeffizienter Fahrzeuge durch finanzielle Beiträge an die
Agentur EcoCar. Der Bund zahlt selber keine finanziellen Beiträge
an den Kauf energieeffizienter Fahrzeuge. Finanzielle Vorteile für
effiziente Fahrzeuge werden jedoch durch einzelne Kantone und
Gemeinden gewährt sowie durch Versicherungen und die Gasbranche.
Vorteile bestehen auch, weil für gasförmige Treibstoffe eine
reduzierte Mineralölsteuer gilt und weil biogene Treibstoffe und
Strom von der Mineralölsteuer befreit sind. Siehe Zusammenstellung
auf dieser Webseite oder auf der Webseite von EcoCar.
1.7 Wird die Energieetikette für Steuererleichterungen im Kanton benötigt?
Einige Kantonen verwenden die Energieetikette als Basis für
Rabatte bei der kantonalen Motorfahrzeugsteuer. Die
Motorfahrzeugsteuer ist Kantonshoheit. Der Bund hat keinen Einfluss
auf die Ausgestaltung dieser kantonalen Steuer. Als Dienstleistung
für verantwortungsbewusste Autokäufer/innen stellen wir jedoch eine
Übersicht der Rabatte und Vergünstigungen bei Kantonen,
Versicherungen und Leasinggesellschaften zur Verfügung. Die genauen
Konditionen sind beim jeweiligen Kanton zu erfahren. Wir bitten Sie
sich direkt mit Ihrem zuständigen Kanton in Verbindung zu
setzen.
1.8 Welche Fahrzeuge empfiehlt das Bundesamt für Energie?Aus Energie- und Klimasicht, sollten Sie beim Kauf vor allem auf einen möglichst geringen Verbrauch und CO2-Ausstoss des Fahrzeuges achten. Der Bund kann aus Neutralitätsgründen aber keine Empfehlungen für den Kauf eines bestimmten Fahrzeuges oder einer bestimmten Modellvariante abgeben. Das Bundesamt für Energie unterstützt jedoch im Rahmen von EnergieSchweiz die Agentur EcoCar, welche die Promotion energieeffizienter Fahrzeuge zum Ziel hat und Sie beim Kaufentscheid unabhängig beraten kann.
2. Erstellen der Energieetikette und Daten der Typengenehmigung
2.4 Was tun Private, wenn die Typengenehmigung fehlt?
Die gesetzlichen Vorgaben für die Energieetikette und für die
Typengenehmigung von Personenwagen gelten für den Neuwagenhandel in
der Schweiz. Beim Kauf bzw. Direktimport eines Fahrzeugs aus dem
Ausland fehlt dann meistens auch die Typengenehmigungsnummer, die
einzelne Kantonen zur Ermittlung der Motorfahrzeugsteuerrabatte
benötigen. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an den zuständige
kantonale Stelle.
2.6 Woher stammen die Angaben in der Typengenehmigung?
Basis für die Typengenehmigung / das Datenblatt sind
homologierte Herstellerangaben. Die Homologation erfolgt heute
mehrheitlich in einem EU-Land. In der Schweiz testet der TCS jedes
Jahr stichprobenartig 20-30 Fahrzeuge und vergleicht die Ergebnisse
mit den Herstellerangaben.
2.7 Warum kommt es zu unterschiedlichen Angaben, z.B. beim Leergewicht?
Für die Verbrauchs- und Leergewichtsdaten ist die
Typengenehmigung / das Datenblatt des entsprechenden Modells
massgebend. Sind unter der gleichen Typengenehmigung / Datenblattes
mehrere Modellvarianten mit einem Leergewichtsbereich aufgeführt,
so wird die Effizienzkategorie auf Grundlage des jeweils höchsten
Verbrauchs und des höchsten Leergewichts ermittelt. Dasselbe
Gewicht wird auch auf der Energieetikette ausgewiesen.
3. Verwendung der Energieetikette
3.2 Welche Angaben gehören in Preislisten und Werbeschriften?
Die vier Informationen (Verbrauch, CO2-Ausstoss,
durchschnittlicher CO2-Ausstoss aller in der Schweiz verkauften
Neuwagen und Effizienzkategorie) müssen in länderspezifischen
Preislisten und Listen mit technischen Informationen gut sichtbar
enthalten sein. Ab 2012 müssen diese Angaben bei Werbung in
visuell-elektronischen Medien in jedem Fall zwingend angegeben
werden.
3.3 Warum gibt es unterschiedlich grosse Etiketten?
Um den Händlern die Anbringung der Etikette zu erleichtern,
wurde eine vereinfachte Etikettenvariante zugelassen. Mit dieser
vereinfachten Darstellung können gleichzeitig die Vorgaben zur
Deklaration des Energieverbrauchs erfüllt und weitere, gesetzlich
vorgeschriebene Informationen (Preisanschreibepflicht) gegeben
werden. Die Garagen können die Darstellungsart wählen.
3.4 Worauf ist bei der vereinfachten Darstellung besonders zu achten?
Die vereinfachte Darstellung gibt es einzig für Neuwagen. Sie
eignet sich v.a. für die Darstellung auf einem Bildschirm. Sie
besteht aus einem vorgegebenen Teil. Zu achten ist auf die
Mindesthöhe von 140 mm und die Mindestbreite von 180 mm. Im frei
gestaltbaren Teil sind zudem diverse Rahmenbedingungen zu beachten,
so sind dort insbesondere die Treibstoffart und das Leergewicht zu
benennen.
3.5 Was will der Verbrauchskatalog?
Gemäss EG-Richtlinie informiert ein Leitfaden
(Verbrauchskatalog) die Konsumentinnen und Konsumenten über den
Treibstoffverbrauch, die CO2-Emissionen, deren Auswirkungen auf
Umwelt sowie über technische (Klimaanlage, Fahren mit Licht,
Reifendruck, Motorenwartung) und nichttechnische (Fahrstil,
Verkehrsfluss, unnötige Zuladung) Verbrauchsfaktoren von neuen
Personenwagen. Der Verbrauchskatalog enthält zudem eine Liste aller
im Land erhältlichen Neuwagen. Er kann beim Neuwagenhändler
kostenlos bezogen werden.
4. Rechtliche Aspekte
4.1 Welches ist die rechtliche Basis für die Energieetikette Personenwagen?
Gemäss Energiegesetz (EnG) Artikel 8 kann der Bundesrat
Vorschriften über einheitliche und vergleichbare Angaben des
spezifischen Energieverbrauchs von serienmässig hergestellten
Fahrzeugen erlassen.
Die Warendeklaration von neuen Personenwagen wird im Anhang 3.6
der Energieverordnung (SR 730.01) geregelt. Die Energieverordnung
enthält die Detailvorschriften des Energiegesetzes (SR 730.0).
4.2 Was regelt Anhang 3.6 der Energieverordnung?
Er regelt die Angaben des Energieverbrauchs und der
CO2-Emissionen von neuen Personenwagen:
- welche Fahrzeuge gekennzeichnet werden müssen;
- was angegeben werden muss;
- Form und Art der Angabe;
- wie der Verbrauch gemessen wird;
- wie das Bundesamt informiert;
- die Darstellung der Energieetikette.
4.3 Wie wird die Umsetzung kontrolliert?
Eine vom Bundesamt für Energie beauftragte Kontrollstelle
führt jährlich zahlreiche Stichproben beim Neuwagenhandel durch.
Zusätzlich werden die Preislisten und eine Auswahl Werbeschriften
systematisch ausgewertet. Das Amt kann gemäss Energiegesetz
aufgrund von Hinweisen von ausserhalb oder selbstständig, bei
Zuwiderhandlung gegen die Verordnung Bussen bis zu CHF 40'000
verhängen.
5. Fragen zum Energieverbrauch
5.1 Wie wird der Energieverbrauch gemessen?
Der Energieverbrauch und die CO2-Emissionen der Personenwagen
müssen nach Artikel 97 Absatz 5 VTS gemessen werden. Dabei wird mit
dem Fahrzeug auf einem Prüfstand eine vorgegebene Strecke
simuliert, dabei werden die CO2-Emissionen städtisch, ausserorts
und gesamt ermittelt und danach der Treibstoffverbrauch
berechnet.
5.3 Wie wird der Verbrauchsvergleich berechnet?
Die Einteilung in die Verbrauchskategorien A – G wird aufgrund
der Bewertungszahl (BWZ) vorgenommen. Für die Berechnung der BWZ
siehe Energieverordnung SR 730.01 Anhang 3.6 Ziffer 2.7.3. Die BWZ
setzt sich mit der revidierten Verordnung zu 30 Prozent aus dem
relativen Energieverbrauch (Energieverbrauch/Leergewicht) und zu 70
Prozent aus dem absoluten Energieverbrauch zusammen. Um den
Energieverbrauch für verschiedene Antriebsarten vergleichen zu
können, werden Primärenergie-Benzinäquivalente verwendet
(well-to-wheel Ansatz, bzw. von der Energiequelle zum Rad). Siehe
auch «5.4 Was ist ein Primärenergie-Benzinäquivalent und weshalb
wird es verwendet?».
5.4 Was ist ein Primärenergie-Benzinäquivalent und weshalb wird es verwendet?
Zur Berechnung der Effizienzkategorien werden die Fahrzeuge ab
2012 nicht mehr anhand des Endenergieverbrauchs («tank-to-wheel»)
sondern anhand der gesamten Wirkungskette, also von der
Energiequelle bis zum Rad («well-to-wheel»), beurteilt. Um die
Primärenergieverbräuche von Antrieben mit verschiedenen
Energieträgern (Benzin, Diesel, Gas, Strom, usw.) vergleichen zu
können, werden sie in Benzinäquivalente umgewandelt. Somit
entstehen Primärenergie-Benzinäquivalente.
6. Fragen zur Einteilung in Energieeffizienz-Kategorien
6.1 Wie werden die Kategorien A bis G festgelegt?
Für die Festlegung der Grenzen der Energieeffizienz-Kategorien A
– G werden sämtliche angebotenen Fahrzeugtypen entsprechend ihrer
Bewertungszahl in aufsteigender Reihe geordnet und in sieben
mengenmässig gleich grosse Sektoren aufgeteilt. Die oberen
Kategoriengrenzen der Energieeffizienz-Kategorien A – F bestimmen
sich nach der Bewertungszahl (BWZ) des letzten im entsprechenden
Sektor aufgeführten Fahrzeugtyps.
6.3 Warum ist ein sparsameres Fahrzeug in der schlechteren Kategorie?
Die Einteilung in die Effizienzkategorien erfolgt zu 70 Prozent
aufgrund des absoluten Energieverbrauchs und zu 30 Prozent aufgrund
des relativen Energieverbrauchs (Energieverbrauch/Leergewicht).
Wegen der relativen Komponente kann es vorkommen, dass ein
Fahrzeug, dass schwerer ist und mehr Energie verbraucht, jedoch ein
effizientes Antriebssystem hat, in eine bessere
Energieeffizienz-Kategorie eingeteilt wird, als ein
verbrauchsärmeres, leichtes Fahrzeug.
6.5 Wieso wird das Fahrzeuggewicht als Vergleichsbasis verwendet?
Durch das Dividieren des Energieverbrauchs durch das
Fahrzeuggewicht, können ähnlich grosse Fahrzeuge besser
untereinander verglichen werden. Das Gewicht wurde als Bezugsgrösse
gewählt, weil Angaben zum Fahrzeuggewicht für alle Personenwagen
vorhanden sind und weil das Gewicht von den Autofahrern intuitiv
als die beste Vergleichsgrösse bezüglich Treibstoffverbrauch
wahrgenommen wird.
6.6 Warum will die Effizienzkategorie einen relativen Vergleich ermöglichen?
Der absolute Verbrauch ist auf der Etikette in l/100 km
angegeben und wird durch die Angabe des CO2-Ausstosses in g/km
ergänzt. Für Käufer/innen steht vor allem der Gebrauchszweck des
Fahrzeuges im Vordergrund. Familienautos haben aufgrund ihrer
Grösse automatisch einen höheren Verbrauch als Kleinwagen. Dank des
Einbezug eines relativen Verbrauchskomponente (ab 2012: 30
%-Anteil) ist es möglich Fahrzeuge der gleichen Klasse
untereinander zu vergleichen und so auch Familienautos in der
besten Kategorie zu finden.
6.7 Wie erkenne ich, ob der CO2-Ausstoss hoch oder gering ist?
Die Etikette bildet den CO2-Ausstoss des spezifischen Fahrzeugs
sowie den durchschnittlichen CO2-Ausstoss aller in der Schweiz
verkauften Neuwagen der Vorperiode (Juni – Mai) auf einem
CO2-Balken ab. Dieser beträgt gemäss UVEK-Verordnung 730.011.1
(Stand Juni 2011) 159 g/km.
7. Alternative Antriebe
7.1 Warum ist mein Elektrofahrzeug nicht in Kategorie A?
Die Energieeffizienz Ihres Elektrofahrzeugs wird aufgrund des
Stromverbrauchs des Fahrzeugs gemessen. Der Primärenergieverbrauch
Ihres Elektrofahrzeugs wird zum Beispiel mit dem
Primärenergieverbrauch eines Dieselfahrzeug verglichen, wobei es
durchaus vorkommen kann, dass Ihr Elektrofahrzeug ineffizienter ist
als das Dieselfahrzeug. Die Kategorieeinteilung bezieht sich
ausschliesslich auf den Energieverbrauch und nicht auf andere
Umweltaspekte, wie beispielsweise den CO2-Ausstoss.
7.2 Wieso ist mein Gas- oder E85-Fahrzeug nicht in Kategorie A?
Bei Gas- und Ethanol-Fahrzeugen wird auf der Etikette zwischen
klimarelevanten und absoluten CO2-Emissionen unterschieden. Für die
Berechnung der Effizienzkategorien hat dies jedoch keinen Einfluss,
sondern es kommt nur auf den Energieverbrauch des Fahrzeuges
an.
7.3 Wie wird die Energieeffizienz von Plug-in Fahrzeugen berechnet?
Für die Berechnung der Energieeffizienz von Plug-in Fahrzeugen
bzw. Fahrzeugen, die teilweise elektrisch angetrieben werden und
deren Batterie über das Stromnetz aufgeladen werden kann, wird der
Treibstoffverbrauch und der Stromverbrauch zusammengezählt, um die
Energieeffizienz zu berechnen.
8. Energieetikette Occasionen
8.1 Sehen Energieetikette Occasionen und Etikette für Neuwagen gleich aus?
Bei der Energieetikette Occasionen handelt es sich um eine
freiwillige Massnahme. Das Anbringen der Etikette beruht im
Gegensatz zur Etikette für Neuwagen nicht auf einer gesetzlichen
Vorschrift. Es ist dem jeweiligen Händler überlassen, ob er beim
Occasionsfahrzeug eine Etikette anbringen will oder nicht.
8.2 Welches ist die rechtliche Basis für die Energieetikette Occasionen?
Bei der Energieetikette Occasionen handelt es sich um eine
freiwillige Massnahme. Das Anbringen der Etikette beruht im
Gegensatz zur Etikette für Neuwagen nicht auf einer gesetzlichen
Vorschrift. Es ist dem jeweiligen Händler überlassen, ob er beim
Occasionsfahrzeug eine Etikette anbringen will oder nicht.
8.3 Stimmen die Angaben der Energieetikette Occasionen?
Die Energieetikette Occasionen wird auf Basis der aktuellsten
Typengenehmigungsdaten mit den aktuell gültigen Kategoriegrenzen
erzeugt. Abweichungen zu den Angaben im Fahrzeugausweis sind
möglich. Bei Fehlern liegt es beim Importeur, auf dem herkömmlichen
Weg beim ASTRA eine Mutation der Typengenehmigung zu
veranlassen.
9. Zusammenhang mit anderen energiepolitischen Massnahmen
9.1 Besteht ein Zusammenhang zwischen den CO2-Emissionsvorschriften für Personenwagen (130 g/km) und der Energieetikette?
Beide haben zumindest indirekt zum Ziel den Energieverbrauch und
die CO2-Emissionen zu reduzieren. Eine direkte Verbindung zwischen
den beiden Massnahmen gibt es nicht. Die Energieetikette ist ein
Informationsinstrument für den Kauf von energieeffizienten
Fahrzeugen, während die Emissionsvorschriften die Importeure in die
Pflicht nehmen die CO2-Emissionen zu reduzieren. Es ist möglich,
dass ein Fahrzeug der Kategorie A mehr als 130 g CO2/km ausstösst
und somit den Zielwert der Emissionsvorschriften überschreitet.