Was ist ein Ressourcen- und Umweltmanagement?
Mit Beschluss vom 15. März 1999 hat der Bundesrat die
Departemente und die Bundeskanzlei beauftragt, bis zum 31. Dezember
2005 ein Umweltmanagement-System einzuführen. Die Grundlage bildet
ein Ressourcen- und Umweltmanagement der
Bundesverwaltung, mit dem Hauptziel, die Umweltbelastungen im
betrieblichen Bereich sowie bei den Produkten und Leistungen der
Bundesverwaltung kontinuierlich zu vermindern. Zudem soll das
Programm eine Vorbildfunktion des Bundes im Umweltbereich
ermöglichen, zu Kosteneinsparungen und Effizienzsteigerungen
beitragen, die Umweltaktivitäten der Bundesverwaltung koordinieren,
Motivation und Eigeninitiative der Mitarbeitenden fördern sowie
einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung leisten.
Gemäss BRB vom 15. März 1999 wird alle zwei Jahre ein Bericht
über den Programmverlauf und dessen Ergebnisse vorgelegt.