Photovoltaik-Fassaden erfordern von Ihnen als Fachperson eine spezifische Herangehensweise, die sich von klassischen Dachanlagen unterscheidet. Sie sollten folgende Schlüsselbereiche besonders beachten:
1. Bautechnische Anforderungen
PV-Fassaden sind Teil der Gebäudehülle und müssen daher sowohl statisch als auch brandschutztechnisch erhöhten Anforderungen genügen.
Die Integration eines PV-Elementes in die Gebäudehülle er-fordert insbesondere bei Bestandsgebäuden eine detaillierte Abstimmung mit dem Aufbau der Aussenwand.
Eine enge Abstimmung zwischen Architekten, Fachplanern, Lieferanten und Bauherren ist wichtig.
Leitfaden Photovoltaik an vorgehängten, hinterlüfteten Fassaden
Weitere wichtige Normen für PV- Fassaden:
SIA 260 Grundlagen der Projektierung
SIA 261 Einwirkungen auf Tragwerke
SIA 2057 Glasbau
SIA 2062 Photovoltaik auf und an Gebäuden
SIGAB 002 Sicherheit mit Glas, Anforderungen an Glas-bauteile
SN EN 50583-1 Photovoltaik im Bauwesen: BIPV-Module
2. Brandschutz
Beim Brandschutz spielen sowohl der Wandaufbau wie auch die Art der Fassade eine Rolle.
Die Anforderungen an die Baustoffklassifizierung vom PV- Modul und der weiteren eingesetzten Materialen ist abhängig von der Höhe vom Gebäude, an welchem die PV-Fassade er-stellt werden soll.
Mit der richtigen technischen Umsetzung betreffend Kabelführung, Brandschutzabschottungen von Kabeldurchführungen und korrekten Befestigung können PV-Fassaden gemäss den geltenden Brandschutzbestimmungen umgesetzt werden.
Für Gebäude über 11 m Höhe sind zusätzliche Brandschutzmassnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung eines Brandes über die Fassade zu treffen. Zudem sind Anforderungen an vorgeschriebene, regelmässige Kontrollen für einen sicheren Betrieb in einem Wartungskonzept festzuhalten.
Das Übergangsdokument für Planung und Brandschutznachweis von hinterlüfteten PV-Fassaden von Swissolar beschreibt die aktuellen Lösungsansätze:
3. Befreiung von der Baubewilligungspflicht
Solaranlagen auf Kultur- und Naturdenkmäler von kantonaler und nationaler Bedeutung benötigen immer eine Baubewilligung.
In Bau- und Landwirtschafszonen sind genügend angepasste Solaranlagen an Fassaden unter bestimmten Voraussetzungen ab dem 1. Januar 2026 bewilligungsfrei und unterliegen lediglich einem Meldeverfahren. Eine PV-Anlage gilt unter anderem als an der Fassade genügend angepasst, wenn sie (s. Artikel 32a bis der Raumplanungsverordnung des Bundes):
rechteckige Flächen deckt, die sich gleichmässig wiederholen;
ein bestehendes Fassadenelement einheitlich ersetzt;
Giebelflächen von Schrägdächern vollständig abdeckt;
eine möglichst ähnliche Farbe wie die anschliessende Fassadenflächen hat, die nicht mit Solarmodulen abge-deckt sind. Zudem müssen diese PV-Anlagen grundsätzlichen gestalterischen Anforderungen entsprechen, wie beispielsweise eine einheitliche Farbgebung und Materialisierung aufweisen.
Faktenblatt - Solarenergie im Raumplanungsgesetz (RPG)
4. Technische Umsetzung und Montage
Die Befestigungssysteme unterscheiden sich deutlich von Dachanlagen und müssen sowohl statische Anforderungen als auch Witterungseinflüsse berücksichtigen.
Die Verkabelung und die Wechselrichterplatzierung sind al-lerdings oft komplexer als bei PV-Anlagen auf Dächern, da bei PV-Anlagen an Fassaden mit mehr Verschattung und komplexeren Strang-Verschaltungen gerechnet werden muss.
5. Wirtschaftliche Bewertung und Fördermöglichkeiten
PV-Anlagen an Fassaden ersetzen konventionelle Fassadenmaterialien, wodurch sich ein Teil der Kosten durch die Gebäudenutzung amortisieren kann. Dies ist bei der Berechnung der Wirtschaftlichkeit einer PV-Anlage zu berücksichtigen.
Vom Bund gibt es nebst der Einmalvergütung spezifische Fördermittel, wie den Neigungswinkelbonus, der PV-Anlagen an Fassaden finanziell attraktiver macht. Diese werden von Pronovo bewilligt und ausbezahlt. Oft gibt es zusätzliche Förderung durch Kanton oder Stadt, wobei hier eine Anmel-dung vor Baubeginn erforderlich ist.
Mit einer fundierten Planung und präzisen technischen Umsetzung können Fachpersonen ihre Expertise erweitern und neue Marktpotenziale mit PV-Anlagen an Fassaden erschliessen.