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Die Impulsberatung «erneuerbar heizen» – individuell, unverbindlich und kostenlos in der ganzen Schweiz

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Mit der Impulsberatung «erneuerbar heizen» steht Eigentümer/innen von Ein- und Mehrfamilienhäusern sowie Stockwerkeigentümer/innen eine Fachperson bei allen Fragen rund um den Heizungsersatz zur Seite. Die Impulsberaterin oder der Impulsberater besichtigt das Gebäude und berät vor Ort über die Möglichkeiten, wie die Heizung ersetzt werden kann. Das erleichtert die Wahl des passenden erneuerbaren Heizsystems für die Liegenschaft. Die Impulsberatung «erneuerbar heizen» ist für die Gebäudebesitzer/innen kostenlos und unverbindlich, d. h. Sie bestimmen, wann und mit wem sie den Ersatz Ihrer Heizung vornehmen.

Die Impulsberatung «erneuerbar heizen» ist auch für Unternehmen und die öffentliche Verwaltung kostenlos. Finden Sie hier weitere Informationen:

Informationen für Unternehmen und die öffentliche Verwaltung

Finden Sie die passende Heizlösung – mit der kostenlosen Impulsberatung

Profitieren Sie von der kostenlosen Impulsberatung direkt bei Ihnen vor Ort. Qualifizierte Fachpersonen nehmen sich Zeit, Ihre Situation individuell zu analysieren. Auf dieser Grundlage erhalten Sie eine fundierte Empfehlung für eine oder mehrere geeignete erneuerbare Heizlösungen einschliesslich einer Schätzung der Kosten sowie möglicher Steuerabzüge und Förderungen. Damit können Sie anschliessend Angebote bei den von Ihnen gewählten Heizungsinstallateuren einholen.

Das nationale Förderprogramm Impulsberatung «erneuerbar heizen»

Heizen Sie Ihr Haus mit einem Wärmeerzeuger, der älter als 10 Jahre ist? Dann ist der erste Schritt für den Umstieg auf ein erneuerbares Heizsystem für Sie als Hausbesitzer/in oder Stockwerkeigentümer/in noch einfacher: Die Impulsberatung «erneuerbar heizen», die ganz individuell bei der Wahl des optimalen Heizsystems für Ihr Einfamilien- oder Mehrfamilienhaus bzw. Ihr Stockwerkeigentum unterstützt, ist für Sie in der ganzen Schweiz kostenlos.

Hilfreiche Antworten auf Ihre Fragen

Die Wärmeerzeugungsanlage muss älter als 10 Jahre sein und als Hauptheizung für die Raumwärme dienen.

Nein, die Förderung ist unabhängig von der Gebäudekategorie (u. a. Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser und Stockwerkeigentum) und dem Energieträger des alten Wärmeerzeugers (u. a. Öl, Gas, Elektro, Wärmepumpe, Holz) und dem Alter des Brenners.

Beratungstätigkeiten, welche über den Umfang der Impulsberatung «erneuerbar heizen» hinausgehen (etwa für die Sanierung der Gebäudehülle oder die Installation einer Photovoltaikanlage), sind nicht förderberechtigt. Allfällige Zusatzleistungen muss der/die Impulsberater/in vor der Beauftragung klar und schriftlich benennen.

Im Rahmen des Förderprogramms ist nur eine Impulsberatung «erneuerbar heizen» pro Wärmeerzeugungsanlage förderberechtigt.

Eine Doppelförderung mit allfälligen Beiträgen an die Impulsberatung «erneuerbar heizen» aus kantonalen und kommunalen Förderprogrammen ist ausgeschlossen.

Gute Beispiele und Tipps

Erfahren Sie, wie andere Eigentümerinnen und Eigentümer beim Heizungsersatz vorgegangen sind und wie sie heute davon profitieren. Erhalten Sie nützliche Tipps, wie Sie selbst zur besten Heizlösung mit erneuerbarer Energie kommen.

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