Die Energie-Region Birsstadt hat sich im Rahmen der Projektförderung 2015 vorgenommen, durch die Erstellung von Mustervorschriften für das Quartierplanverfahren zur Verbesserung der klimatischen Situation beizutragen. Dabei sollen zweckmässige Energie-, Umwelt- und Verkehrsvorschriften ausgearbeitet werden, die situationsgerecht eingesetzt werden können. Ziel ist es, Vorschriften zu entwickeln, die sowohl einen ausreichenden Gestaltungsspielraum für fortschrittliche Lösungen bieten als auch mit zumutbarem Aufwand umsetzbar sind.
Die Gemeinden Aesch, Arlesheim, Birsfelden, Dornach, Münchenstein, Muttenz, Reinach und Pfeffingen haben sich zur Energie-Region Birsstadt zusammengeschlossen, um verschiedene Projekte in Bezug auf eine nachhaltige Umwelt- und Energiepolitik zu lancieren. In 2016 hat die Region das Ziel formuliert, Mustervorschriften für das Quartierplanverfahren zusammenzustellen. Dabei erarbeitete die Region zweckmässige Energie-, Umwelt- und Verkehrsvorschriften, die situationsgerecht eingesetzt werden können. D.h. die Vorschriften sollen sowohl einen ausreichenden Gestaltungsspielraum für eine fortschrittliche Lösung gewähren als auch mit zumutbarem Aufwand umgesetzt werden können. Die erstellte Arbeitshilfe mit den Mustervorschriften stellt den Gemeinden im Baukastensystem Formulierungen zu Themen im Umwelt-, Mobilität und Energie zur Verfügung. Pro Thema sind jeweils Formulierungen unterschiedlicher Schärfe aufgeführt, so dass gewählt werden kann, wie weit eine Gemeinde gehen will. Neben allgemeinen Ausführungen werden Beispiele aus bestehenden Quartierplänen aufgeführt und mit weiteren Formulierungen und Informationen ergänzt. Die Ausführungen basieren auf der gesetzlichen Grundlage des Kantons Baselland. Für den Kanton Solothurn wurde mit den Formulierungen für Sondernutzungspläne im Kanton Solothurn bereits eine Formulierungshilfe geschaffen.
Auf die Bauvorhaben Dritter haben Gemeinden nur bedingt einen Einfluss, da energietechnische Massnahmen, die über die gesetzlichen Vorgaben hinaus gehen, auf Freiwilligkeit beruhen und nur über Fördermassnahmen beeinflusst werden können. Gemeinden können hingegen Vorgaben machen, wenn Bauvorhaben im Quartierplanverfahren erfolgen, wenn Gemeindegrundstücke im Baurecht abgegeben oder von Dritten bebaut werden.
Involvierte Akteure | Die Arbeitshilfe und die Musterformulierungen wurden federführend von der Arbeitsgruppe Energie-Region erarbeitet, in Begleitung von Energiestadt-Berater Christoph Tóth. Einzelne Mitglieder der Arbeitsgruppe Regionalplanung waren in den Prozess involviert und die Musterformulierungen wurden u.a. von der Raumplanungsverantwortlichen der Gemeinden im Rahmen einer internen Vernehmlassung begutachtet. |
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Erfolge | Die Gemeinde Münchenstein hat in der Quartierplanung Lehengasse West Formulierungen verwendet, die an die Musterformulierungen angelehnt sind. Dies geschieht mittlerweile v.a. auch aus fachlicher Überzeugung. Die Planung wurde im Herbst vom Souverän genehmigt, als nächstes steht der Genehmigungsprozess beim Kanton an. |
Herausforderungen | Bisher sind die Erfahrungswerte nur bedingt vorhanden. Viele Quartierplanungen waren zum Zeitpunkt der finalen Version der Musterformulierungen bereits in dem Masse fortgeschritten, als dass sie in laufende Planungen nicht mehr eingebaut werden konnten. Dies, weil teilweise bereits eine kantonale Vorprüfung erfolgt ist. Die Musterformulierungen werden nur teilweise beigezogen. Dies hängt damit zusammen, dass die tätigen Planungsbüros ihren Fundus an Reglements-Formulierungen stetig erweitern und ebenfalls über fortschrittliche Formulierungen verfügen. |