Zeitraum
Februar 2022 – Dezember 2022
Ein einfaches Online-Formular, mehr braucht es im Kanton Zürich nicht mehr, um eine Ladestation anzumelden. So können Besitzer/innen allgemein zugänglicher Parkplätze in nur 4 Schritten ihre neuen Ladestationen der Gemeinde melden. Der Ablauf ist kantonal vereinheitlicht, davon profitieren Kanton, Gemeinden und die Inhaber/innen der Ladestationen.

Seit Januar 2023 hat der Kanton eine neue Bauverfahrensverordnung. Damit war der Grundstein gelegt, um auch die Bewilligung von Ladestationen zu vereinfachen und kantonal zu vereinheitlichen. Zuvor hatte jede Gemeinde ihre eigenen Abläufe.
Neu benötigen Ladestationen für Elektrofahrzeuge keine Baubewilligung mehr, wenn sie auf bestehenden Parkplätzen aufgestellt werden und allgemein zugänglich sind. Sie müssen lediglich dem Bauamt am Standort der Ladestation gemeldet werden.
Hierfür hat der Kanton ein einfaches Meldeformularerstellt, das auf der Kantonsseite bereitsteht. Die eingehenden Daten und beigelegten Dokumente (Situationsplan, Skizzen, Fotos, und die Herstellerbeschreibung der Ladestation) werden automatisch an die jeweils zuständige Gemeinde weitergeleitet – übersichtlich dargestellt in einer Mail.
Beim Überarbeiten der Bauverfahrensverordnung fasste der Kanton gleich mehrere Prozesse zusammen: Für Solaranlagen, Wärmepumpen, Fernwärmeanschlüsse und E-Ladestationen sind die Verfahren nun einfacher. Auch die Meldeformulare sind gleich aufgebaut.
Bei den Gemeinden kommt das gut an. In Bülach beispielsweise gab es bereits im ersten Halbjahr 2023 so viele Einreichungen für Solaranlagen, Wärmepumpen und E-Ladestationen wie 2022 für das gesamte Jahr. «Das neue Meldeverfahren überzeugt. Es ist schnell und einfach. Damit entlastet es Bevölkerung und Verwaltung», sagt Peter Senn, Planung und Bau Stadt Bülach.
Den Anstoss für die Neuerung gab die kantonale Baudirektion. Sie beauftragte das Formular bei der Staatskanzlei. «Dann ging alles relativ schnell: Ein Kick-off, ein paar Abstimmungsmeetings, Umsetzung und Information der Gemeinden», beschreibt Pirmin Knecht, Abteilungsleiter Baudirektion beim Kanton Zürich. «In ein paar Monaten hatten wir ein brauchbares Formular online. Die Gemeinden mussten uns nur eine gültige E-Mail-Adresse und eine Kontaktperson angeben.»
Das neue Meldeverfahren ist schnell und einfach. Damit entlastet es Bevölkerung und Verwaltung.
Gut zu wissen: Ladestationen, die nicht allgemein zugänglich sind und auf bestehenden Parkplätzen aufgestellt werden, benötigen in Zürich keine Bewilligung und sind auch nicht meldepflichtig. Allerdings müssen die Inhaber/innen die Installation beim Stromversorger melden.
Februar 2022 – Dezember 2022
Kanton Zürich
Kosten für die Umsetzung des Meldeformulars übernahm das Generalsekretariat der Baudirektion Zürich
Baudirektion Zürich, Gemeinden
Frühzeitige Abstimmung zwischen Kanton und Gemeinden
Für Fragen zum vereinfachten Meldeverfahren: Pirmin Knecht Abteilungsleiter Baudirektion Kanton Zürich pirmin.knecht@bd.zh.ch