Ladeinfrastruktur

Spesen fürs Heimladen korrekt versteuern

Laden Ihre Mitarbeitenden das Firmen-E-Fahrzeug zu Hause? Dann müssen Sie deren Spesen korrekt abrechnen und versteuern. Der Leitfaden «Besteuerung von Elektroflotten» zeigt, wie Sie dabei vorgehen und wie Sie dies im Spesenreglement festhalten.

Eine Person hält ein Tablet in der Hand, das den Leitfaden «Besteuerung von Elektroflotten» zeigt.

Wenn Ihr Unternehmen elektrisch fährt, wirkt sich das auf die Steuern aus. Um Rückfragen des Steueramts zu vermeiden, sollten Sie einige Punkte beachten. Das gilt insbesondere, wenn Ihre Mitarbeitenden die firmeneigenen E-Fahrzeuge zu Hause laden. Dann fallen Kosten an – einerseits fürs Installieren der Wallbox am Wohnort und andererseits für den Strom, den Ihre Angestellten beziehen.

Der Leitfaden «Besteuerung von Elektroflotten» erklärt, wie Sie Ihre Mitarbeitenden für die Installations- und Stromkosten entschädigen – und zwar steuerlich korrekt. Er geht auf die Steuerpraxis verschiedener Kantone ein und zeigt die Optionen mit ihren Vor- und Nachteilen bezüglich des Aufwands und der Steuerbelastung.

Installationskosten: Wer bezahlt die Wallbox?

Wenn Sie Ihren Mitarbeitenden die Wallbox ganz oder teilweise finanzieren, müssen diese die Kosten als Lohnbestandteil versteuern. Bezahlen Ihre Mitarbeitenden die Wallbox hingegen selbst, müssen sie diese zwar nicht versteuern, können die Investition aber auch nicht von den Steuern abziehen.

Stromkosten: effektiv oder pauschal abrechnen?

Um den Angestellten die Stromkosten zu erstatten, stehen Ihnen zwei Optionen offen: die effektive und die pauschale Abrechnung. Die effektive Abrechnung ist zwar genau, jedoch aufwendig und technisch nicht immer umsetzbar. Die pauschale Abrechnung spart Ihrem Unternehmen Aufwand, dafür kommen Vielfahrer finanziell zu kurz (zum Beispiel Aussendienstmitarbeitende).

Annäherungswert: Der Mittelweg

Der Leitfaden stellt deshalb eine dritte Möglichkeit vor, den Annäherungswert. Dieser soll den realen Stromkosten möglichst nahekommen. Mit dem zugehörigen Vergütungsrechner können Sie ausprobieren, wie sich die Spesen damit berechnen lassen. Beachten Sie jedoch, dass der Annäherungswert im Musterspesenreglement der Schweizerischen Steuerkonferenz noch nicht erfasst ist. Klären Sie deshalb mit Ihrer jeweiligen Steuerbehörde, ob Sie den Annäherungswert nutzen dürfen.

Herausgegeben von

Swiss eMobility mit Unterstützung von EnergieSchweiz

Veröffentlicht

Juli 2026

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