Halter von Elektrofahrzeugen sollen aufgrund des höheren Gewichts durch die Batterien keinen Nachteil bei der Einordnung des Fahrzeugs in eine höhere Kategorie erfahren. Insbesondere bei den leichten Nutzfahrzeugen bis 3,5 Tonnen spielt das Gewicht der Batterie eine grosse Rolle, denn die Zuladung wird dadurch deutlich beschränkt. Durch die Auflastung um das Gewicht der Batterie (bis insgesamt 4,25 statt 3,5 Tonnen) wird die volle Zuladung weiterhin möglich sein, ohne dass das Fahrzeug in die nächsthöhere Kategorie eingestuft wird. Elektrolieferwagen stellen somit für das lokale Gewerbe, Kleintransportunternehmen und Lieferdienste eine saubere wirtschaftliche Alternative dar.
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