Elektromobilität in den Agglomerationen (bis 2022)

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Bundesamt für Raumentwicklung ARE

Zuständig: Ulrich Seewer | Bundesamt für Raumentwicklung ARE

Diese Massnahmen fasst alle Massnahmen zusammen, die mit Elektromobilität in den Agglomerationen zu tun haben. Die Agglomerationen sollen in den Agglomerationsprogrammen als Basis eine Gesamtkonzeption zur Elektromobilität erarbeiten. Darauf aufbauend sind Massnahmen inkl. deren räumlicher Verortung darzulegen. Beispiele von Massnahmen könnten sein: Öffentliche Parkplätze mit Ladeinfrastrukturen (grüne Zonen) und Systeme für E-Car Sharing/Pooling. Das ARE übernimmt den Lead für die Koordination der Massnahmen und präzisiert diese in den Richtlinien zum Programm Agglomerationsverkehr.

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