EnergieSchweiz

Einmalvergütungen: Investitionsbeiträge für Ihre Photovoltaikanlage

Mit Einmalvergütungen (EIV) fördert der Bund die Stromproduktion aus Photovoltaikanlagen. Die einmaligen Investitionsbeiträge erhalten Sie für kleine PV-Anlagen (KLEIV) und für grosse Anlagen (GREIV). Stellen Sie ein Fördergesuch für Ihre Solarstromanlage.

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Das müssen Sie wissen

Kleine und grosse PV-Anlagen

Sie erhalten Einmalvergütungen für kleine Anlagen (KLEIV <100 kW) und für grosse Anlagen (GREIV >100 kW).

3 Monate

Die Zeit der Wartelisten ist vorbei! Sie erhalten die Förderbeiträge rund drei Monate nach Einreichen des vollständigen Antrags ausbezahlt.

Das können Sie tun

Tools und Rechner

Nutzen Sie die folgenden Tools und Rechner, um die ungefähre Energieproduktion, Gesamtkosten, Amortisationsdauer und Förderbeiträge zu berechnen.

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KLEIV / GREIV

Einmalvergütungen sind das Hauptförderinstrument des Bundes für Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen). Es ersetzt das Einspeisevergütungssystem (KEV), welches keine neuen Anlagen mehr auf nimmt. Mit der Einmalvergütung können Sie als Betreibende einer PV-Anlage nun von einmaligen Investitionsbeiträgen profitieren. Sie erhalten höchstens 30 % der Investitionskosten von vergleichbaren Referenzanlagen zu-rückvergütet. Berechnen Sie sich die voraussichtliche Höhe der Einmalvergütung mit dem Tarifrechner von Pronovo.

KLEIV – Anlagen mit einer Leistung zwischen 2 und 99,9 Kilowatt (kW)

Kleine PV-Anlagen müssen Sie bereits installiert haben, bevor Ihr Antrag auf eine Einmalvergütung bei Pronovo eingereicht werden kann. Mit der Erfassung des Antrags können Sie jedoch bereits während des Baus der Anlage beginnen. Die Zeit der Wartelisten ist vorbei: Bereits rund drei Monate nach Einreichung des Gesuchs erhalten Sie die Fördergelder ausbezahlt.

Alle Anforderungen und detaillierte Informationen finden Sie unter Pronovo AG.

GREIV – Anlagen mit einer Leistung zwischen 100 Kilowatt (kW) und 50 Megawatt (MW)

Das Gesuch für die Einmalvergütung von grossen PV-Anlagen (GREIV) kann bereits vor Realisierung der Anlage eingereicht werden. Wenn das Gesuch geprüft wurde und die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, wird eine sogenannte Grundsatzverfügung ausgestellt. Diese gewährleistet Ihnen den Anspruch auf eine Förderung, legt jedoch beispielsweise auch die Frist fest, innerhalb welcher die Anlage realisiert werden muss. Alle Informationen zum Ablauf finden Sie unter Pronovo AG.

Häufige Fragen

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