Das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) integriert die Elektromobilität als festen Bestandteil im Programm Agglomerationsverkehr, indem Agglomerationen verpflichtet werden, in ihren Agglomerationsprogrammen eine Gesamtkonzeption zur Elektromobilität zu erarbeiten und konkrete Massnahmen räumlich zu verorten – beispielsweise öffentliche Parkplätze mit Ladeinfrastruktur (grüne Zonen), E-Car-Sharing-Systeme oder Elektrifizierungen im öV. Die Massnahme zielt darauf ab, die Elektromobilität gezielt zu fördern, indem der Bund allgemein zugängliche Infrastrukturen mitfinanziert und das ARE den Lead für die Koordination sowie die Präzisierung der Richtlinien übernimmt. Es handelt sich um eine Daueraufgabe, die in einem definierten Vierjahresrhythmus umgesetzt wird, wobei der nächste Zyklus 2028 beginnt.
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