
Das Wichtigste in Kürze
Wer: Sie können Ihre Heizung meist selbst entlüften auch als Mieterin oder Mieter. Nur das Nachfüllen von Heizungswasser übernimmt eine Fachperson oder die Hauswartung.
Wann: Idealerweise einmal jährlich im Herbst vor Heizbeginn, mindestens aber alle drei Jahre. Sofort entlüften sollten Sie bei Blubbern, Glucksen oder kalten Stellen am Heizkörper.
Was es kostet: In Eigenregie kostet es Sie nur ein paar Minuten und einen Entlüftungsschlüssel für rund 10 bis 15 Franken. Lassen Sie eine Fachperson kommen, bewegen sich die Kosten meist zwischen 200 und 700 Franken für den gesamten Serviceeinsatz.
Nutzen: Eine entlüftete Heizung heizt leiser, gleichmässiger und spart bis zu 15 % Energie.
Warum Luft in der Heizung stört
Ihre Heizkörper hängen über Rohre am Heizkessel. Darin transportiert Heizwasser die Wärme aus dem Heizkessel in jeden Raum. Gelangt Luft in dieses Heizsystem, kann die Wärme nicht transportiert werden. Da Luft - im Gegensatz zu Wasser - die Wärme nicht gut transportieren kann. Die Folge: Ihr Heizkörper wir nicht gleichmässig warm, was zu tieferen Zimmertemperaturen führt.
Typische Ursachen für Luft im System sind Wartungsarbeiten, ein Wasserwechsel oder ein Leck an einer undichten Stelle. Auch bei älteren Heizungsanlagen tritt das Problem häufig auf.
Anzeichen erkennen Sie so:
Der Heizkörper bleibt trotz aufgedrehtem Thermostatventil kalt oder wird nur teilweise warm.
Sie hören Geräusche wie Glucksen, Blubbern oder ein leises Gurgeln aus dem Heizkörper.
Der Raum heizt sich langsamer auf als sonst.
Reagieren Sie auf diese Anzeichen zeitnah. Eine entlüftete Heizung läuft leiser, spart Heizkosten und schont Ihre Heizungsanlage.
Wann sollte die Heizung entlüftet werden?
Entlüften Sie Ihre Heizung mindestens alle drei Jahre, im Idealfall jedes Jahr im Herbst kurz vor dem Heizstart. So starten Sie ohne Überraschungen in die Heizperiode.
Zusätzlich entlüften Sie sofort, sobald Sie eines der oben genannten Anzeichen bemerken. Warten Sie damit nicht bis zum nächsten geplanten Termin. Luft im System belastet Umwälzpumpe und Heizkessel unnötig.
Wer muss oder darf die Heizung entlüften?
Das Entlüften einzelner Heizkörper zählt zur einfachen Wartung. Als Mieterin oder Mieter dürfen das selbst übernehmen. Sie benötigen dafür kein Werkzeug einer Fachperson und keine Erlaubnis der Vermietung.
Anders sieht es bei zwei Arbeitsschritten aus: dem Abstellen der Umwälzpumpe und dem Nachfüllen von Heizungswasser. In vielen Mehrfamilienhäusern übernimmt das die Hauswartung oder eine Fachperson, da spezielle Anforderungen an das Nachfüll-Wasser gelten. Fragen Sie im Zweifel bei Ihrer Verwaltung nach, wer in Ihrem Haus dafür zuständig ist.
Wohnen Sie im Eigenheim, entscheiden Sie selbst: Führen Sie alle Schritte eigenständig aus, oder beauftragen Sie eine Handwerkerin oder einen Handwerker für die komplette Wartung Ihrer Heizungsanlage.
Was kostet das Entlüften der Heizung?
Entlüften Sie selbst, entstehen praktisch keine Kosten. Sie brauchen lediglich einen Entlüftungsschlüssel oder Vierkantschlüssel für rund 10 bis 15 Franken, ein kleines Gefäss und ein Tuch.
Beauftragen Sie stattdessen eine Fachperson mit der Wartung, kostet ein Einsatz in der Schweiz üblicherweise zwischen 200 und 700 Franken. Der genaue Preis hängt von der Anzahl Heizkörper, dem Zustand der Anlage ab und ob zusätzlich ein Ventil ausgetauscht oder das System gespült werden muss. Ein einzelnes defektes oder tropfendes Ventil lässt sich meist günstig ersetzen. Ein hydraulischer Abgleich oder eine grössere Spülung des Heizsystems kostet entsprechend mehr.
Heizung entlüften: Schritt für Schritt
Für diesen Ablauf brauchen Sie ein kleines Gefäss, Handschuhe, ein Handtuch sowie einen Vierkant- oder Entlüftungsschlüssel.
Wenn Entlüften nicht reicht
Werden einzelne Heizkörper trotz Entlüften und trotz geöffnetem Ventil nicht richtig warm, ist meist das Heizwasser ungleichmässig verteilt. Ohne Abgleich erhalten die Heizkörper in der Nähe der Heizzentrale zu viel Waser, weiter entfernte zu wenig. Beim hydraulischen Abgleich stellt eine Fachperson für jeden Heizkörper die passende Wassermenge ein, sodass alle Räume gleichmässig versorgt werden. Sinnvollerweise stellt die Fachperson dabei gleich auch die Heizkurve korrekt ein.
Wohnen Sie zur Miete, können Sie diesen Schritt nicht selbst in Auftrag geben. Melden Sie das Problem Ihrer Verwaltung oder Vermietung.










