Immer mehr Haus- und Stockwerkeigentümerinnen und -eigentümer in der Schweiz entscheiden sich beim Heizungsersatz aufgrund besserer Argumente für eine Heizung mit erneuerbaren Energien. Zunehmend erfordern die Vorschriften in immer mehr Kantonen und Gemeinden, dass beim Ersatz bestehender Öl-, Gas- oder direktelektrischer Heizungen auf ein Heizsystem mit erneuerbarer Energie umgestellt wird. Diese Vorschriften unterscheiden sich je nach Kanton und Gemeinde, verfolgen aber alle das Ziel, die Klimaziele der Schweiz zu erreichen und gleichzeitig Vorteile für die Eigentümerinnen und Bewohner der Gebäude zu schaffen – etwa durch tiefere Energie- und Betriebskosten, mehr Komfort und mehr Umweltschutz.
Die Impulsberaterinnen und Impulsberater von «erneuerbar heizen» kennen die jeweils gültigen kantonalen und kommunalen Vorschriften und beraten individuell beim Heizungsersatz. Sie zeigen auf, welche erneuerbaren Heizsysteme für das jeweilige Gebäude geeignet sind, und unterstützen bei der Wahl der optimalen Lösung sowie bei Fragen zu Fördergeldern und gesetzlichen Vorgaben – kostenlos und unverbindlich in der ganzen Schweiz.
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Lassen Sie sich von Ihrer Impulsberaterin oder Ihrem Impulsberater aufzeigen, welche erneuerbaren Heizsysteme in Ihrem Gebäude und an Ihrem Standort in Frage kommen.