Beratungsumfang
ca. 1,5 h bei Ihnen vor Ort
(inkl. Vor- und Nachbereitung durch den/die Impulsberater/in insgesamt ca. 3h)
Erneuerbare Heizsysteme sind eine gute Investition. Sie sind zwar in der Anschaffung etwas teurer, sparen aber langfristig Heizkosten. Gemeinsam mit Ihrer Impulsberaterin oder Ihrem Impulsberater finden Sie die beste Lösung für Ihre Heizungssanierung. Die Impulsberatung «erneuerbar heizen» ist kostenlos für den Ersatz einer Wärmeerzeugungsanlage, die älter als 10 Jahre ist und als Hauptheizung für die Raumwärme dient – unabhängig von der Gebäudekategorie und dem Energieträger des alten Wärmeerzeugers.
Die Impulsberatung «erneuerbar heizen» unterstützt Sie ganz individuell bei der Wahl des optimalen Heizsystems für Ihr Einfamilien- oder Mehrfamilienhaus bzw. Ihr Stockwerkeigentum. Darüber hinaus erhalten Sie eine erste Kostenschätzung einschliesslich möglicher Fördergelder und Steuerabzugsmöglichkeiten für das optimale Heizsystem. Die Impulsberatung ist bei Einhaltung der Förderbedingungen für Sie in der ganzen Schweiz kostenlos. Geben Sie einfach Ihre PLZ ein und finden Sie den nächsten Impulsberater oder die Impulsberaterin in Ihrer Nähe.
ca. 1,5 h bei Ihnen vor Ort
(inkl. Vor- und Nachbereitung durch den/die Impulsberater/in insgesamt ca. 3h)
0 CHF
für den Ersatz einer Wärmeerzeugungsanlage, die älter als 10 Jahre ist und als Hauptheizung für die Raumwärme dient – unabhängig von der Gebäudekategorie und dem Energieträger des alten Wärmeerzeugers.
Im Rahmen des Förderprogramms ist nur eine Impulsberatung pro Wärmeerzeugungsanlage förderberechtigt. Weitere Informationen zu den Voraussetzungen für eine kostenlose Impulsberatung im Rahmen des nationalen Förderprogramms finden Sie hier: Gratis-Impulsberatung.
Bitte versichern Sie sich vor der Auftragserteilung bei der ausgewählten Impulsberaterin/dem ausgewählten Impulsberater, dass die Impulsberatung für Sie kostenlos ist. Dies ist eine Bedingung des Bundes gegenüber den zugelassenen Impulsberater/innen, damit die Impulsberatung gefördert wird. Bitte beachten Sie auch, dass eine Mehrfachförderung zwischen Bund und Kantonen oder für denselben Wärmeerzeuger ausgeschlossen ist.
Weitere Informationen und gute Beispiele finden Sie in unserer Broschüre zum Heizungsersatz in Einfamilienhäusern und kleinen Mehrfamilienhäusern.