
Mit dem Ersatz von Elektro-Wassererwärmern und Elektroheizungen durch eine Heizung mit erneuerbarer Energie kann unter anderem viel Strom eingespart und die Versorgungssicherheit erhöht werden. Wie lange dürfen Elektroheizungen noch betrieben werden? – Während der Neueinbau von Elektroheizungen schweizweit verboten ist, unterscheidet sich die Gesetzgebung zur Sanierungspflicht von Kanton zu Kanton. Alle Kantone orientieren sich jedoch an den Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn), wonach Elektroheizungen oder zentrale Elektro-Wassererwärmer innerhalb von 15 Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes ersetzt werden sollen.
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Zentrale oder dezentrale Elektroheizung?
Zentrale Elektroheizungen (mit Wärmeverteilsystem) erzeugen die Wärme in einer zentralen Anlage und verteilen sie anschliessend über ein wassergeführtes System zum Abgabeort (bspw. Fussbodenheizung oder Radiatoren).
Dezentrale Elektroheizungen (ohne Wärmeverteilsystem) heizen meistens einen einzelnen Raum, der über kein Wärmeverteilsystem verfügt. Zu den dezentralen Elektroheizungen zählen elektrische Einzelspeicherheizkörper, elektrische Heizkörper, Infrarotstrahler und elektrische Einzelraumfussbodenheizungen.
Wichtig: Seit dem 1. Januar 2025 wird unter anderem der Ersatz von dezentralen Heizöl-, Erdgas- und elektrischen Widerstandsheizungen ohne hydraulisches Wärmeverteilsystem zusätzlich gefördert. Mehr erfahren