Stockwerkeigentum: So klappt der Wechsel auf ein erneuerbares Heizsystem

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In der Schweiz sind nach wie vor viele fossile Heizungen sowie ineffiziente Elektroheizungen im Einsatz. Dies obschon erneuerbare Heizsysteme nicht nur die Umwelt, sondern auch das Portemonnaie schonen. Auch viele Stockwerkeigentümerliegenschaften werden noch fossil oder rein elektrisch geheizt. Während Stockwerkeigentümerinnen und -eigentümer ihre eigenen vier Wände nach Belieben sanieren können, müssen sie sich bei der Sanierung des Gemeinschaftseigentums mit den Miteigentümerinnen und -eigentümern absprechen. Dazu gehört üblicherweise auch die Heizungsanlage. Da zur Sanierung die Zustimmung der Mehrheit der Stockwerkeigentümerinnen und -eigentümer benötigt wird, birgt ein solches Vorhaben einige Herausforderungen. Hier erfahren Sie stark vereinfacht, wie Sie vorgehen können.

Frühzeitig kommunizieren

Thematisieren Sie einen möglichen Heizungsersatz frühzeitig – etwa im Rahmen der jährlichen Eigentümerversammlung. Je früher Sie den Heizungsersatz planen, desto mehr Möglichkeiten haben Sie, gemeinsam die für Sie beste Lösung hinsichtlich Heizungsvariante und Finanzierung zu finden. Aus diesem Grund wird empfohlen, damit zu beginnen, wenn die Heizung 10-jährig oder älter ist.

Impulsberatung «erneuerbar heizen»

Wurde das Thema mit den anderen Parteien besprochen, sollte sich der/die Verwalter/in oder einzelne Mitglieder der Eigentümergemeinschaft über die möglichen Heizsysteme informieren. Besonders hilfreich ist die kostenlose Impulsberatung «erneuerbar heizen». Im Rahmen einer Impulsberatung erstellt eine Impulsberaterin oder ein Impulsberater auf Basis einer Situationsaufnahme vor Ort einen Beratungsbericht und zeigt anschliessend auf, welche erneuerbaren Heizsysteme bei Ihrem Gebäude und an Ihrem Standort möglich sind.

Informieren Sie sich hier über eine kostenlose Impulsberatung «erneuerbar heizen»

Auf ein Heizsystem einigen

Nach dieser Recherche wird sämtlichen Parteien präsentiert, welche erneuerbaren Heizsysteme infrage kommen und mit welchen Kosten diese verbunden sind. Es kann natürlich sein, dass sich die Parteien nicht auf ein Heizsystem einigen können. Versuchen Sie aufzuzeigen, welche Vorteile die möglichen Heizsysteme haben, eventuell unter Beizug einer Mediatorin oder eines Mediators. Da die Heizungserneuerung zum Werterhalt der Liegenschaft beiträgt, kann von jedem Miteigentümer im Notfall gerichtlich erwirkt werden, dass sämtliche Parteien für die Sanierung aufkommen müssen.

Informieren Sie sich hier über die erneuerbaren Heizsysteme

Finanzierung klären

Berücksichtigen Sie bei der Auswahl des Heizsystems nicht nur die einmaligen Investitionskosten, sondern auch die voraussichtlichen Energie- und Betriebskosten über die ganze Lebensdauer von durchschnittlich 20 Jahren. Die entstehenden Investitionskosten werden grundsätzlich entsprechend den Wertquoten auf die einzelnen Eigentümerinnen und Eigentümer verteilt. Damit ein Heizungsersatz nicht über das Konto für die laufenden Kosten finanziert werden muss, gibt es für die Stockwerkeigentümerschaften grundsätzlich drei Finanzierungsmöglichkeiten: Erneuerungsfonds, Darlehen und Hypotheken.

Informieren Sie sich hier über die verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten

Offerten einholen und Auftrag erteilen

Haben sich die Stockwerkeigentümerinnen und -eigentümer dank der Impulsberatung und einem allfälligen detaillierteren Variantenvergleich auf ein Heizsystem geeinigt, können sie mehrere Offerten einholen und sich für ein Angebot entscheiden.

Behörden informieren

Beim Ersatz Ihrer Heizung sind in vielen Fällen (je nach Technologie und Standort) eine Baubewilligung und teilweise eine Konzession (z. B. für die Entnahme von Grundwasser) Ihrer Gemeinde notwendig. Informieren Sie sich frühzeitig über allfällige Auflagen.

Fördergelder beantragen

Beachten Sie, dass viele Kantone den Ersatz von Öl-, Gas- und Elektroheizungen finanziell fördern. Beziehen Sie diese Fördergelder in ihren Entscheid mit ein. Beantragen Sie die Förderbeiträge unbedingt vor Baubeginn – und lassen Sie diese bestätigen.

Informieren Sie sich auf den folgenden Webseiten über die Fördermöglichkeiten

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