
Der Baselbieter Regierungsrat Isaac Reber spricht im Interview über die zentralen Neuerungen der MuKEn 2025, die Chancen für den Kanton Basel-Landschaft und die Unterstützung für Hauseigentümerschaften auf dem Weg zu klimafreundlichen Heizsystemen.
Mit den MuKEn 2025 haben wir Energiedirektorinnen und Energiedirektoren in meinen Augen einen «Werkzeugkoffer» erstellt, der den Kantonen weitere Schritte auf dem Weg zu den klima- und energiepolitischen Zielen der Schweiz erlaubt. Besonders zentral ist aus meiner Sicht der sog. «Teil F» zur Wärmeerzeugung. Dieser sieht vor, dass beim Heizungsersatz künftig wo immer möglich erneuerbare Energien oder Abwärme eingesetzt werden. Die MuKEn geben damit eine klare und langfristige Richtung für einen emissionsfreien Gebäudepark vor. Dieser Weg bringt entscheidende Vorteile für Bevölkerung, Wirtschaft und Umwelt. Die Abhängigkeit von importierten fossilen Energieträgern wird reduziert, was unsere Versorgungssicherheit stärkt und uns unabhängiger von geopolitischen Risiken macht. Zudem fliessen weniger finanzielle Mittel für den Einkauf der Brennstoffe im Ausland ab. Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer profitieren zugleich von tieferen Betriebs- und Energiekosten sowie einer Wertsteigerung ihrer Immobilien. Zudem stärkt der Einsatz erneuerbarer Heizsysteme die regionale Wertschöpfung, da Planung, Installation und Unterhalt grösstenteils vom lokalen Fachgewerbe erbracht werden.
Im Kanton Basel-Landschaft hat der Landrat bereits im 2023 Regeln für den Heizungsersatz beschlossen, die sich im Wesentlichen mit dem Teil F der MuKEn 2025 decken. Diese Bestimmung entfaltet per 1. Januar 2026 Wirkung. Wir verfolgen dabei einen pragmatischen Ansatz. Der Heizungsersatz muss für die Bevölkerung unkompliziert, verhältnismässig und finanziell tragbar bleiben. Wo erneuerbare Heizsysteme technisch nicht möglich sind, unwirtschaftlich oder für Eigentümerinnen und Eigentümer eine ausserordentliche Härte bedeuten, sind Ausnahmen möglich. Ziel ist ein wirksamer, zugleich umsetzbarer Beitrag zu Klimaschutz und Versorgungssicherheit im Gebäudebereich. Demnach haben wir bei uns diesbezüglich keinen Handlungsbedarf, sondern streben eher eine Konsolidierung an.
Beim Neubau ist erneuerbar Heizen nun seit Oktober 2024 Pflicht. Im Bestand werden alljährlich rund 1000 fossile Heizungen mit erneuerbaren Wärmeerzeugern ersetzt. Das ist bereits eine beachtliche Zahl. Bei uns im Kanton sind aber allein in Wohnbauten derzeit immer noch rund 40'000 fossile Heizungen installiert – oder anders gesagt: in zwei von drei Gebäuden. Sollen die fossilen Heizungen bis Mitte des Jahrhunderts ersetzt sein, müssen wir die Schlagzahl also weiter erhöhen. Aus diesem Grund hat der Landrat auch die angesprochene Heizungsersatzregel beschlossen. Ich bin zuversichtlich, dass wir – auch dank den Förderbeiträgen – gemeinsam mit den Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümern einen zukunftsfähigen und nahezu emissionsfreien Gebäudepark erreichen werden.
In erster Linie setzen wir über das kantonale Förderprogramm «Baselbieter Energiepaket» auf attraktive finanzielle Anreize und auf eine professionelle Beratung. Bei uns können Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer bei der öffentlichen Baselbieter Energieberatung eine kostenlose Erst- und Vorgehensberatung oder die Impulsberatung des Bundes in Anspruch nehmen.
«Ich empfehle allen, sich rechtzeitig mit dem Heizungsersatz auseinander zu setzen, vor allem wenn die betreffende Heizung älter als 15 Jahre ist.»
Beide Angebote sind neutral und fachlich fundiert. In einer Partnerschaft mit dem Hauseigentümerverband, der Wirtschaftskammer, den beiden Energieversorgern EBL und Primeo Energie und der Kantonalbank informieren wir die Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer über verschiedene Kanäle. Besonders hervorheben möchte ich schliesslich die Energieprämie: diese wird an Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer zusätzlich ausbezahlt, deren Einkommen und Vermögen bestimmte Schwellenwerte nicht überschreiten. Soweit ich weiss, ist das schweizweit einmalig.
Mir kommen spontan zwei Hürden in den Sinn, die sich beim Wechsel von einer fossilen auf eine erneuerbare Heizung stellen können: Erstens braucht der Wechsel häufig etwas mehr Vorlauf, weil sich üblicherweise etwas mehr technische Fragen stellen als beim simplen 1:1-Ersatz. Zweitens sind erneuerbare Systeme zwar nicht über die Lebensdauer gesehen, jedoch in der Anschaffung oft teurer, als wenn jemand einfach wieder eine Öl- oder Gasheizung installiert. Wichtig ist auch, die Betriebskosten und die Förderbeiträge mitzurechnen; dann sind die Mehrinvestitionen häufig bereits nach wenigen Jahren amortisiert. Genau dazu informieren wir mit unseren Partnern. Wer frühzeitig plant, gewinnt an Handlungsspielraum und kann sich viel Ärger und auch Kosten einsparen, die bei einem plötzlichen Ausfall einer alten Heizung entstehen können.
Ich empfehle allen, sich rechtzeitig mit dem Heizungsersatz auseinander zu setzen, vor allem wenn die betreffende Heizung älter als 15 Jahre ist. Dafür bietet sich insbesondere die kostenlose Impulsberatung des Bundes an. So kommen Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer zu einer fundierten Einschätzung über die geeigneten erneuerbaren Heizsysteme, deren Kosten und die zu erwartenden Förderbeiträge. Auf dieser Grundlage können Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer mehrere Offerten bei Heizungsinstallationsfirmen einholen. Auch für die Bewertung der Angebote lohnt es sich, eine Fachperson einzubeziehen. Im Kanton Basel-Landschaft kann dafür bei der öffentlichen Baselbieter Energieberatung ein kostenloses Beratungsgespräch vereinbart werden. Wichtig finde ich, den Entscheid nicht bis zum Ausfall der bestehenden Heizung hinauszuschieben und wenn sinnvoll auch Verbesserungen der Energieeffizienz des Gebäudes (Hülle und Technik) ins Auge zu fassen.
