
Im Gespräch erläutert Staatsrat Olivier Curty, was die wichtigsten Neuerungen der MuKEn 2025 sind, wie der CO2-Fussabdruck des Freiburger Immobilienbestands reduziert werden kann und welche Fördermassnahmen den Eigentümerinnen und Eigentümern den Umstieg auf erneuerbare Heizsysteme erleichtern.
Die MuKEn 2025 sind ein wichtiger Schritt in Richtung der Substitution fossiler Energien, denn künftig müssen Heizungen systematisch durch 100 Prozent erneuerbar betriebene Anlagen ersetzt werden. Zudem werden Grenzwerte für die graue Energie bei Neubauten und bei wesentlichen Erneuerungen bestehender Gebäude eingeführt. Diese Bestimmung ermöglicht es, den CO2-Fussabdruck des Immobilienbestands erheblich zu reduzieren und dem Volksentscheid 2023 zugunsten des Klimagesetzes Rechnung zu tragen. Als Letztes werden bei Neubauten strengere Anforderungen an die Eigenstromerzeugung gestellt und bei grösseren Dachsanierungen gilt neu eine Pflicht zur Eigenstromerzeugung, wenn auch in etwas geringerem Masse.
Der Kanton Freiburg wendet bisher die MuKEn-Version 2014 an, wobei einige Bestimmungen strenger sind als die Mustervorschriften. Klar ist aber, dass die Umsetzung der MuKEn 2025 eine grössere Anpassung der kantonalen Bestimmungen im Energiebereich erforderlich macht. Derzeit laufen in meiner Direktion Arbeiten an einem Entwurf, der bereits 2026 in die Vernehmlassung geschickt werden könnte. Wenn alles gut geht, wird sich der Grosse Rat 2027 damit befassen können, sodass ein Inkrafttreten bereits 2028 denkbar wäre.
Der Kanton Freiburg schneidet hier sehr gut ab, was auch die Daten des Bundesamts für Statistik zeigen. Gerne weise ich darauf hin, dass in unserem Kanton seit vielen Jahren mehr als 99 Prozent der Heizungen durch Anlagen ersetzt werden, die erneuerbare Energien nutzen und somit grundsätzlich CO2-neutral sind. Geht man davon aus, dass ein Heizsystem eine Lebensdauer von rund 20 Jahren hat, lässt sich bereits jetzt vorhersagen, dass es bis 2040 praktisch keine Wärmeerzeugungsanlagen mehr geben wird, die fossile Energien nutzen.
«Mehr als 99 Prozent der Heizungen werden bereits durch Anlagen ersetzt, die erneuerbare Energien nutzen.»
Der bisherige gesetzliche Rahmen sieht vor, dass Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihre Heizungsanlage ersetzen möchten, mindestens 20 Prozent ihres Bedarfs durch erneuerbare Energien decken müssen. Zudem hat das Amt für Energie in Zusammenarbeit mit EnergieSchweiz, den Gemeinden, der Hochschule für Technik und Architektur Freiburg und verschiedenen im Baubereich tätigen Organisationen wie Suissetec, SIA, dem Freiburgischen Baumeisterverband, den Immobilienkammern usw. eine breite Kommunikations- und Sensibilisierungskampagne ins Leben gerufen. Die finanziellen Anreize des Gebäudeprogramms, das seit 2025 durch das Impulsprogramm ergänzt wird, helfen den Eigentümerinnen und Eigentümern ganz klar, sich für erneuerbare Energien zu entscheiden.
Hauseigentümerinnen und -eigentümer müssen verstehen, dass der Heizungsaustausch geplant werden muss, was eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt. Wenn die Anlage ausfällt, erst recht im Winter, ist es schwierig, kurzfristig eine bedarfsgerechte Lösung zu finden. Noch schwieriger ist es, Firmen zu finden, die die Arbeiten schnell und in der geforderten Qualität ausführen können. Daher empfehle ich Eigentümerinnen und Eigentümern eindringlich, den Heizungsaustausch frühzeitig zu planen und sich über allfällige Finanzierungsmöglichkeiten und Fördermittel zu informieren.
Mein erster Tipp lautet, zunächst eine Gesamtanalyse des Gebäudes in Form eines GEAK+ durchführen zu lassen, ohne sich primär auf den Austausch des Heizsystems zu konzentrieren. Auf diese Weise lassen sich die auszuführenden Arbeiten in der richtigen Reihenfolge planen und Prioritäten setzen, da es z.B. Sinn macht, vor einem Heizungsaustausch die Wärmedämmung zu optimieren. Weiter gilt zu bedenken, dass der Bund und viele Kantone, auch Freiburg, in den nächsten Jahren Budgetkürzungen vornehmen müssen. Ab 2027 ist mit bedeutenden Änderungen bei verschiedenen Programmen zu rechnen. Dazu gehören auch die Fördermassnahmen im Gebäudebereich. Mein zweiter Tipp an Eigentümerinnen und Eigentümer, die demnächst Arbeiten an ihrer Heizungsanlage oder an der Wärmedämmung ihres Gebäudes durchführen wollen, ist daher, noch 2026 einen Förderantrag zu stellen.
