EnergieSchweiz

Städte und Gemeinden: Projektförderung beantragen

EnergieSchweiz fördert innovativen Energie- und Klimaprojekte von Städten und Gemeinden mit bis zu 50'000 Franken. Nutzen Sie diese Chance für wegweisende Einzelprojekte in Ihrer Gemeinde.

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Das müssen Sie wissen

Aktive und engagierte Klimapolitik

Ihre Gemeinde braucht einen energiepolitischen Nachweis und eine aktive und engagierte Energie- und Klimapolitik.

30'000 bis 50'000 Franken Förderung

Das Programm übernimmt maximal 40 % der Gesamtkosten Ihres Projekts bis zu 50'000 Franken.

Vier Handlungsfelder

Projekte sind in den Bereichen Gebäude, erneuerbare Energien, Mobilität sowie industrielle Prozesse und Dienstleistungen förderfähig.

Nächste Ausschreibung März 2027

Die Bewerbungsfrist für die aktuelle Ausschreibung 2025 ist bereits abgelaufen. Die nächste Ausschreibung startet im März 2027 in einem neuen, einfacheren Format.

Das können Sie tun

Sie möchten sich für das Programm «Städte und Gemeinden» bewerben? Folgen Sie diesen Schritten für eine erfolgreiche Anmeldung.

Ihre Gemeinde braucht:

  • Einen energiepolitischen Nachweis (Energiestadt-Label, ISO 50001-Zertifizierung, aktuelle Energiebilanzierung oder vergleichbare Nachweise)

  • Eine aktive und engagierte Energie- und Klimapolitik

  • Die Bereitschaft, 60 % der Projektkosten selbst zu finanzieren

Erarbeiten Sie ein bis zwei innovative Projekte in einem der vier Handlungsfelder: Gebäude, erneuerbare Energien, Mobilität oder industrielle Prozesse und Dienstleistungen.

Sie müssen 60 % der Projektkosten selbst finanzieren. Diese Finanzierung muss bei der Bewerbung bereits gesichert sein. Interne Kosten können angerechnet werden.

Reichen Sie Ihren vollständigen Antrag über das offizielle Eingabetool.

  • Nächste Ausschreibung: März 2027 in neuem einfacherem Format

  • Eingabeschluss: 30. Juni 2027

  • Publikation der Gewinner: Oktober 2027

  • Projektlaufzeit: Januar 2028–Oktober 2029

Projektförderung beantragen

Beantragen Sie Fördergelder für Ihre Stadt oder Gemeinde. Die nächste Ausschreibung startet im März 2027 in einem neuen einfacheren Format.

Eingabetool Projektförderung

Beantragen Sie Fördergelder für Ihre Stadt oder Gemeinde. Die nächste Ausschreibung startet im März 2027 in einem neuen einfacheren Format.

Berichte einreichen

Zwischenrapportierung und Endberichte Gewinnerinnen 2025

Gewinnergemeinden 2025: Laden Sie Ihre Zwischenrapporte und Endberichte hier hoch.

Zwischenrapportierung und Endberichte Gewinnerinnen 2023

Gewinnergemeinden 2023: Laden Sie Ihre Zwischenrapporte und Endberichte hier hoch.

Infomaterial und Dokumente

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Fortschrittliche Städte und Gemeinden

2025-03-01
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Anleitung Projektbudget

2025-02-25
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Publikation Gewinnerinnen 2025

2025-10-01
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Förderprogramm – Fortschrittliche Städte und Gemeinden 2026/27

2025-10-27
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Fortschrittliche Städte und Gemeinden

2025-03-01

Förderbedingungen 2025 im Detail

Das Programm unterstützt Sie bei der Erarbeitung von Grundlagen, Konzepten, Vorstudien und Machbarkeitsabklärungen in den folgenden Bereichen:

  • Gebäude: Energie-Strategien für Gebäudeeffizienz und Sanierungen

  • Erneuerbare Energien: Solarenergie-Konzepte, Windkraft-Studien, Biomasse-Projekte

  • Mobilität: Elektromobilität, Langsamverkehr, geteilte Mobilität

  • Industrielle Prozesse und Dienstleistungen: Wärmeverbünde, Energie-Optimierung in Betrieben

Auch Monitoring-, Optimierungs- sowie Kommunikations- und Sensibilisierungs-Massnahmen werden gefördert. Nicht gefördert wird die Umsetzung.

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Wer macht schon mit?

Erfolgreiche Gemeinden 2025 und 2023

2025 überzeugten 32 von 43 Gemeinden die Jury. Im Jahr 2023 taten dies 39 von 57 Gemeinden.

Deutschschweiz

2025: Aarau, Baden, Biel, Brig-Glis, Burgdorf, Cham, Emmen, Greifensee, Herisau, Horw, Hünenberg, Klosters, Männedorf, Meilen, Mosnang, Ostermundigen, Schaffhausen, Volketswil, Wallisellen, Wil (SG), Winterthur, Zermatt

2023: Aarau, Aesch, Chur, Dietikon, Frauenfeld, Gossau ZH, Herisau, Horw, Küssnacht, Leuk, Malans, Maur, Muri b. Bern, Ostermundigen, Rapperswil-Jona, Romanshorn, Rothenburg, Rüti ZH, Schaffhausen, Schlieren, Unterbäch, Wil, Windisch, Worb

Romandie

2025 : Conthey, Crans-Montana, Ecublens, Faoug, Fribourg, Lausanne, Sierre

2023 : Ecublens, Gland, Grandfontaine, Nyon, Romanel-sur-Morges, Sierre

Italienische Schweiz

2025: Airolo, Bellinzona, Chiasso

2023: Airolo, Bellinzona, Castel San Pietro, Collina d'Oro, Lugano, Novazzano, Stabio, Val Mara, Vezia

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Publikation Gewinnerinnen 2025

2025-10-01
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Publikation Gewinnerinnen 2023

2023-12-20

Häufige Fragen

Akzeptiert werden folgende Nachweise:

  • Energiestadt-Label

  • ISO 50001-Zertifizierung

  • Energiebilanzierung der Gemeinde (nicht älter als 5 Jahre)

Vergleichbare Nachweise werden ebenfalls akzeptiert. Eine Zertifizierung wird höher bewertet als eine reine Energiebilanz.

Ja, Sie können sich auch bewerben, wenn Sie schon Mal an einem Förderprogramm von EnergieSchweiz teilgenommen haben.

Nein, der Antragsteller oder die Antragstellerin muss eine politische Gemeinde sein. Schulgemeinden können nicht direkt Anträge einreichen.

Ja, interne Kosten der Gemeinde können bei der Projektfinanzierung angerechnet werden. Diese müssen im Budget nachvollziehbar dargestellt sein.

Sie können ein bis zwei Einzelprojekte mit Beiträgen von 30’000 bis 50’000 Franken für das Gesamtprojekt einreichen.

Ja, die Finanzierung von 60 % der Projektkosten durch Ihre Gemeinde muss zum Zeitpunkt der Eingabe vollständig und nachvollziehbar gesichert sein.

Einblick in Gewinner-Projekte

Entdecken Sie, welche innovativen Energie- und Klimaprojekte andere Gemeinden erfolgreich umgesetzt haben. Lassen Sie sich für Ihre eigenen Projekte inspirieren.

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