Der Neueinbau oder Ersatz einer direkt-elektrischen Erwärmung des Warmwassers in Wohnbauten ist je nach Kanton nicht mehr oder nur noch unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. In über der Hälfte der Kantone müssen zudem bestehende Elektro-Wassererwärmer innert einer bestimmten Frist ersetzt werden. Erfahren Sie hier, welche Ersatzmöglichkeiten es gibt und wie Sie vorgehen können.
Gemäss den Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn 2014) ist der Neueinbau oder Ersatz einer direkt-elektrischen Erwärmung des Warmwassers in Wohnbauten nur erlaubt, wenn das Warmwasser während der Heizperiode mit dem Wärmeerzeuger für die Raumheizung erwärmt oder vorgewärmt wird oder
zu mindestens 50 % mittels erneuerbarer Energie oder Abwärme erwärmt wird. Diese Bestimmung gilt in dieser oder angepasster Form in allen Kantonen. Einzelne Kantone haben zudem Fristen mit unterschiedlichen Bedingungen erlassen, bis wann bestehende zentrale Elektroboiler ersetzt sein müssen.
Falls Sie in ihrem Wohnhaus noch über einen zentralen Elektro-Wassererwärmer verfügen, empfiehlt es sich, frühzeitig – zum Beispiel bei der kantonalen Energiefachstelle – abzuklären, welche Regelung in Ihrem Kanton gilt. Im Kanton Neuenburg müssen beispielsweise zentrale Elektro-Wassererwärmer bis zum 31. Dezember 2029 und im Kanton Bern bis zum 31. Dezember 2042 ausgetauscht oder es müssen ergänzende Massnahmen umgesetzt werden.
Einen groben Überblick, welche Regelung in Ihrem Kanton gilt, finden Sie hier.
Doch weshalb wurde das Verbot eingeführt? Bei Elektro-Wassererwärmern («Elektroboiler») wird, wie bei Elektroheizungen, Strom direkt in Wärme umgewandelt. Strom gilt als höherwertige Energieform und kann für viele unterschiedliche Anwendungen eingesetzt werden. Das «Verheizen» von Strom gilt als äussert ineffiziente Anwendung. Wie bei der Raumwärme gibt es auch für das Warmwasser deutlich effizientere Arten des Energieeinsatzes, mit welchen man massiv Strom und Energiekosten spart.
Es ist sinnvoll, im Fall eines Heizungsersatzes gleichzeitig auch den Ersatz des Elektroboilers in die Planung miteinzubeziehen und umgekehrt. Denn unter Umständen bietet es sich an, die Warmwasseraufbereitung direkt ins Heizsystem zu integrieren. Dabei wird die Heizenergie dazu genutzt, das Wasser des Boilers zu erhitzen. Ist das Einbinden in die Heizung nicht möglich, besteht die Möglichkeit, das Trink- und Brauchwasser mit einem Wärmepumpenboiler oder mit Sonnenkollektoren zu erwärmen.
Bei Wärmepumpenboilern wird das Wasser direkt über eine integrierte Wärmepumpe erhitzt. Diese nutzt die unmittelbare Umgebungs- oder die Aussenluft, um die nötige Wärme zu erzeugen. Im Vergleich zu Elektroboilern verbrauchen Wärmepumpenboiler wesentlich weniger Strom. Sonnenkollektoren nutzen die Energie der Sonne, um das Wasser im Boiler zu erhitzen. Zentrales Element ist der Absorber – ein schwarzer, mit Kanälen durchzogener Metallkörper. Durch ihn zirkuliert in der Regel Wasser, das mit umweltverträglichem Frostschutzmittel angereichert wurde. Es nimmt Sonnenwärme auf und gibt sie über einen Wärmetauscher an den Warmwasserspeicher ab. Die auf dem Dach installierten Kollektoren können schon bei geringer Sonneneinstrahlung beachtlich hohe Temperaturen erreichen.
Planen Sie Ihre Öl-, Gas- oder Elektrodirektheizung zu ersetzen und verfügen gleichzeitig noch über einen Elektro-Wassererwärmer? Dann nutzen sie die Chance, Heizung und Warmwassererzeugung gemeinsam zu betrachten. Bei der kostenlosen Impulsberatung «erneuerbar heizen» erhalten Sie eine auf Ihre Liegenschaft zugeschnittene Empfehlung, welches Heizungssystem sich am besten eignet und wie Sie das Warmwasser zukünftig am effizientesten erzeugen.