Auf ein erneuerbares Heizsystem wechseln – mit der Gratis-Impulsberatung für Unternehmen und Verwaltung

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Das nationale Förderprogramm Impulsberatung «erneuerbar heizen»

Ob Restaurants, Industrie-, Gewerbe- oder Dienstleistungsbetriebe, Verkaufsgeschäfte, Büros, Verwaltungsgebäude oder andere: Der Ersatz eines Heizsystems mit Öl, Gas oder Strom durch eine Heizung mit erneuerbarer Energie zahlt sich aus. Die Impulsberatung «erneuerbar heizen» unterstützt Sie bei der Ermittlung der passenden Heizlösung mit erneuerbarer Energie, des Einsparpotenzials und des genauen Vorgehens. Darüber hinaus erhalten Sie eine erste Kostenschätzung einschliesslich möglicher Fördergelder und Steuerabzugsmöglichkeiten für das optimale Heizsystem. Kostenlos und in der ganzen Schweiz!

Auch über die seit dem 1. Januar 2025 geltenden zusätzlichen Fördermöglichkeiten für den Ersatz fossiler Heizungen mit einer Leistung über 70 kW sowie dezentraler Elektro- und fossiler Heizungen ohne Wärmeverteilsystem informieren Sie die Impulsberaterinnen und Impulsberater von «erneuerbar heizen».

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Mit der kostenlosen Impulsberatung zur richtigen Heizlösung

Profitieren Sie von der kostenlosen Impulsberatung «erneuerbar heizen», wenn die Wärmeerzeugungsanlage älter als 10 Jahre ist und als Hauptheizung für die Raumwärme dient. Die technologieneutrale Impulsberatung «erneuerbar heizen» hilft Ihnen, aus den verschiedenen Optionen – Wärmepumpen, Holz-, Solar- oder Fernwärme – das Heizsystem zu wählen, welches das Gebäude Ihres Unternehmens am effizientesten und wirtschaftlichsten mit Wärme aus erneuerbaren Energiequellen versorgt. Dabei werden neben den Investitions-, Kapital- und Energiekosten auch die Kosten für Betrieb und Unterhalt über die gesamte Nutzungsdauer sowie allfällige Steuerabzüge und Fördermittel berücksichtigt.

In einem Schritt Ihre Impulsberaterin oder Ihren Impulsberater finden

Qualifizierte Impulsberaterinnen und Impulsberater finden Sie in der ganzen Schweiz – und auch ganz in Ihrer Nähe.

Häufige Fragen

Die Wärmeerzeugungsanlage muss älter als 10 Jahre sein und als Hauptheizung für die Raumwärme dienen.

Nein, die Förderung im Rahmen des Programms «erneuerbar heizen» ist unabhängig von der Gebäudekategorie (u. a. Restaurants, Industrie-, Gewerbe- oder Dienstleistungsbetriebe, Verkaufsgeschäfte, Büros, Schulen, Verwaltungsgebäude, Wohnen) und dem Energieträger des alten Wärmeerzeugers (u. a. Öl, Gas, Elektro, Wärmepumpe, Holz) und dem Alter des Brenners.

Beratungstätigkeiten, welche über den Umfang der Impulsberatung hinausgehen (etwa für die Sanierung der Gebäudehülle oder die Installation einer Photovoltaikanlage), sind nicht förderberechtigt. Allfällige Zusatzleistungen muss der/die Impulsberater/in vor der Beauftragung klar und schriftlich benennen.

Im Rahmen des Förderprogramms ist nur eine Impulsberatung pro Wärmeerzeugungsanlage förderberechtigt.

Eine Doppelförderung mit allfälligen Beiträgen an die Impulsberatung aus kantonalen und kommunalen Förderprogrammen ist ausgeschlossen.

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Wenden Sie sich an unsere Energiefachpersonen

Infoline0848 444 444

Richtig rechnen

Wer sich frühzeitig mit dem Heizungsersatz und eventuellen weiteren energetischen Sanierungsmassnahmen befasst, kann von vielen Vorteilen profitieren, die Investitionen langfristig planen und somit auch die Finanzierung optimieren.

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Wer sich frühzeitig mit dem Heizungsersatz und eventuellen weiteren energetischen Sanierungsmassnahmen befasst, kann von vielen Vorteilen profitieren, die Investitionen langfristig planen und somit auch die Finanzierung optimieren.

Berücksichtigen Sie bei der Wahl des Heizsystems nicht nur die einmaligen Investitionskosten, sondern auch die voraussichtlichen Energie-, Betriebs- und Unterhaltskosten über die gesamte Lebensdauer von durchschnittlich 20 Jahren.

Deshalb zeigen Ihnen die Impulsberater/innen von «erneuerbar heizen» nicht nur auf, welche erneuerbaren Heizsysteme bei Ihrem Gebäude und an Ihrem Standort am besten geeignet sind, sondern nehmen anhand detaillierter Angaben eine Schätzung der Kosten über die gesamte Lebensdauer vor. Diese Schätzung enthält neben Investitionskosten und jährlichen Energie- und Betriebskosten auch mögliche Förderbeiträge für das empfohlene Heizsystem.

Seit dem 1. Januar 2025 wird unter anderem der Ersatz von

  • fossil betriebenen Heizungen und ortsfesten elektrischen Widerstandsheizungen durch eine Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien über 70 kW sowie von

  • dezentralen Heizöl-, Erdgas- und elektrischen Widerstandsheizungen ohne hydraulisches Wärmeverteilsystem zusätzlich gefördert.

Auch darüber informieren Sie die Impulsberaterinnen und Impulsberater von «erneuerbar heizen». Mehr Informationen zum Impulsprogramm

Mehr zu Finanzierung und Förderung

Mehr Energie sparen

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Der Heizungsersatz ist ein guter Moment, um auch weitere Prozesse ihres Unternehmens energetisch prüfen zu lassen. Mit einfachen Sofortmassnahmen können Sie in Ihrem Betrieb die Energiekosten um 10 bis 15 Prozent senken – schnell, wirkungsvoll und ohne grössere Investitionen. Informieren Sie sich bei PEIK, der Energieberatung für KMU von EnergieSchweiz.

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