Stromversorgungsgesetz 2.0 macht Flexibilität zur Währung

Ab 2026 gilt: Stromflexibilität gehört den Endverbrauchern. Netzbetreiber müssen für Steuerung zahlen. Vehicle-to-Grid wird wirtschaftlich attraktiv, da Rückspeisung vergütet wird. Dynamische Tarife bleiben freiwillig.

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Valentine Mauron vom BFE erklärte die Änderungen des Stromversorgungsgesetzes, die ab 01. Januar 2026 gelten. Der Grundsatz ist klar: "Flexibilität beim Stromverbrauch gehört den Endverbrauchenden." Netzbetreiber, die steuern wollen, müssen dafür bezahlen – mit Vertrag und Vergütung. Nur 3% der Jahresenergie dürfen sie für Notfälle gratis anzapfen, der Rest ist Verhandlungssache. Für bestehende Rundsteuerungen gilt eine einfache Opt-out-Regelung: Bis 31.01.2026 informieren die Netzbetreiber ihre Kundinnen und Kunden. Wer nicht widerspricht, wird weiter gesteuert.

Die Befürchtungen, alle müssten künftig stündlich Strompreise checken, räumte Morand aus: Dynamische Tarife bleiben freiwillig. Netzbetreiber haben drei Optionen: den klassischen 70%-Arbeitsanteil, tägliche Preisänderungen für Maschinen oder einen Kompromiss mit vier verschiedenen Preisen pro Tag. Der grosse Durchbruch für Vehicle-to-Grid: Wer Strom zurückspeist, erhält Geld zurück – alles, was rausgeht, wird erstattet, egal wo geladen wurde. Nur die Leistungskomponente bleibt als Fixkosten bestehen. Dies macht V2G endlich wirtschaftlich attraktiv.

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