Ökostromerzeugung
Die KEV kann für die Ökostromerzeugung aus Wasserkraft, Photovoltaik, Windenergie, Geothermie, Biomasse und Abfälle aus Biomasse beantragt werden.
Die Abkürzung KEV steht für den Begriff «Kostendeckende Einspeisevergütung». Es handelt sich um ein Instrument des Bundes, das zur Förderung der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien eingesetzt wird.
Die KEV kann für die Ökostromerzeugung aus Wasserkraft, Photovoltaik, Windenergie, Geothermie, Biomasse und Abfälle aus Biomasse beantragt werden.
Ende 2022 läuft die KEV aus und dann werden keine neuen Anlagen mehr in das Fördersystem aufgenommen.
Finanziert wird die KEV durch eine Abgabe der Konsumentinnen und Konsumenten auf dem Energieverbrauch. Die so eingenommenen Mittel ermöglichen es, den durch erneuerbare Energien erzeugten Strom zu einem Vorzugspreis, nämlich dem kostendeckenden Preis, aufzukaufen.
Wenden Sie sich an unsere Energiefachpersonen